Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.1968 - V C 46.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,475
BVerwG, 27.03.1968 - V C 46.67 (https://dejure.org/1968,475)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1968 - V C 46.67 (https://dejure.org/1968,475)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1968 - V C 46.67 (https://dejure.org/1968,475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Hilfe für eine Kriegsgräberfahrt - Hilfe in einer Notlage - Kenntnis der jeweiligen Notlage bei Erlass des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) - § 27 Abs. 2 BSHG als Hilfstatbestand für zukünftige Notlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 235
  • DVBl 1968, 889
  • DÖV 1968, 841
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.01.1965 - V C 23.64

    Bemessung der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt bei Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - V C 46.67
    Als ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Sinne von § 27 a Abs. 1 BVG in Verbindung mit § 12 BSHG kann die Hilfe schon wegen der Höhe des Einkommens der Klägerin auch unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse als Kriegshinterbliebene und selbst Schwerkriegsbeschädigte nicht gewährt werden (dazu auch Urteil vom 13. Januar 1965 [BVerwGE 20, 141]).
  • BVerwG, 24.05.1967 - V C 157.66

    Erholungsfürsorge trotz Überschreitens der Einkommensgrenze für

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - V C 46.67
    Insbesondere kann das Begehren der Klägerin nicht auf § 27 a Abs. 2 BVG gestützt werden, weil die hier vorgesehene Hilfe allein dem Zweck der Gesundheitsvorsorge dient (Urteil vom 24. Mai 1967 [BVerwGE 27, 109 [110 f.]]).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

    Der Beamte kann verlangen, daß über seinen Anspruch ohne Ermessensfehler entschieden wird und seine Rechtsposition nicht durch einen ermessensfehlerhaften Verwaltungsakt beeinträchtigt wird (BVerwGE 29, 235; OVGE Mü Lü 25, 178; Dürig bei Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rz 471 - 474; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 31 II e 1 m.w.N.).
  • SG Karlsruhe, 27.01.2010 - S 4 SO 5333/08

    Sozialhilfe - Steuerberatungskosten - keine einmalige Beihilfe - Voraussetzungen

    Die Auffangregelung des § 73 SGB XII ist notwendig, um dem Auftrag der Sozialhilfe, jedem die Menschenwürde widersprechendem Zustand zu begegnen, gerecht zu werden (vgl. zur Vorgängervorschrift in § 27 Bundessozialhilfegesetz - BSHG -: Bundesverwaltungsgericht -BVerwGE 29, 235, 236).
  • OVG Hamburg, 21.12.1990 - Bf IV 8/90

    Sozialhilfe; Notwendiger Lebensunterhalt; Aidsvorsorge;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67

    Anspruch auf eine Zurückstellungsentscheidung im Falle des Ablaufs der geltend

    Seit den Entscheidungen BVerwGE 27, 257; 29, 239 [BVerwG 27.03.1968 - V C 46/67]vertritt der erkennende Senat, der nunmehr in Wehrpflichtsachen allein zuständig ist, die Auffassung, daß die Berufung des Wehrpflichtigen auf eine seiner Einberufung entgegenstehende Wehrdienstausnahme rechtliche Bedeutung unter einem doppelten Gesichtspunkt haben kann.
  • BVerwG, 25.02.1970 - VIII CB 56.68

    Kostenentscheidung im Falle übereinstimmender Erledigungserklärungen -

    Er kann sich daher in einem isolierten Zurückstellungsstreit nicht mehr auf rechtliche Gesichtspunkte berufen, die er schon dem Einberufungsbescheid hätte entgegenhalten können (vgl. BVerwGE 27, 257; 29, 239 [BVerwG 27.03.1968 - V C 46/67]; 31, 318; Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 88.68 - vgl. auch Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 105.67 -).
  • SG Lüneburg, 19.02.2009 - S 26 AY 33/07

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Rücknahme, Ablehnungsbescheid,

    Die Hilfe in sonstigen Lebenslagen als Ermessensleistung setzt voraus, dass ein atypischer Leistungsbedarf besteht, der weder in den Kapitel 3 bis 9 oder als Hilfe in anderen Lebenslagen oder in anderen Bereichen des Sozialrechts geregelt ist (vgl, LPK-SGB XII-Berlit § 73, Rd. 4.) Eine sonstige Lebenslage kommt in Betracht, wenn dem Gesetzgeber bisher nicht bekannte Lebens- und Bedarfslagen auftreten, in denen durch Veränderung sozialer Verhältnisse neue Probleme entstanden sind (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. März 1968 - V C 46.67 -) oder sich die Problemwahrnehmung durch gesellschaftliche Veränderung geändert hat.
  • OVG Niedersachsen, 28.12.1993 - 4 M 2984/93

    Umfang; Hilfe; Führung des Haushalts; Familie; Fünf Kinder

    Wird die Bedarfslage ("an sich") von einer dieser Vorschriften erfaßt, schließt der Grundsatz der Spezialität einen Rückgriff auf § 27 Abs. 2 BSHG auch (und gerade) dann aus; wenn diese Vorschrift die Hilfe in diesem konkreten Fall einschränkt oder - wie hier wegen § 70 Abs. 1 Satz 2 BSHG - ausschließt (BVerwGE 29 S. 235 [236 f.] = FEVS Bd. 15 S. 321 [322 f.1).
  • SG Hildesheim, 27.05.2011 - S 40 AY 58/08
    Die Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach § 73 SGB XII ist eine Ermessensleistung und setzt voraus, dass ein atypischer Leistungsbedarf besteht, der weder in den Kapitel 3 bis 9 oder als Hilfe in anderen Lebenslagen noch in anderen Bereichen des Sozialrechtsge-regelt ist (vgl. Berlit in LPK-SGB XII, § 73, Rd. 4.) Eine sonstige Lebenslage kommt in Betracht, wenn dem Gesetzgeber bisher nicht bekannte Lebens- und Bedarfslagen auf-treten, in denen durch Veränderung sozialer Verhältnisse neue Probleme entstanden sind (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 27.03 ...1968 - V C 46.67 -, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht